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23. Jänner 2013 Gast 6 Kommentare Kommentar schreiben
im habe ein aktiendepot bei einer osterr. bank wo mir vom gewinn 25% kest abgezogen werden.
jetzt möchte ich mir ein depot bei einer deutschen bank zulegen wo mir nichts abgezogen wird.
ist das so einfach oder gibts einen haken

mfg
werner

Kapitalertragsteuer 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   23. Jänner 2013 folgendes:
Ja, Sie haben Recht. Das wäre wirklich zu einfach.

Als natürliche Person mit gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich sind Sie mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig (Welteinkommensprinzip).

Nach § 27 Abs 2 EStG sind Einkünfte aus der Überlassung von Kapital steuerpflichtig. Darunter fallen insbesondere nach § 27 Abs 2 Z 1 EStG Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien. Nach § 27a Abs 1 EStG unterliegen solche Einkünfte dem besonderen Steuersatz in Höhe von 25% und sind bei der Berechnung der Einkommensteuer des Steuerpflichtigen weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen.

Bei ausländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 27a Abs 1 EStG wird die Steuer im Veranlagungsweg erhoben (§ 42 Abs 1 Z 4 EStG).

Das heißt Sie müssten die ausländischen Dividendeneinkünfte im Rahmen einer Steuererklärung bekanntgeben und mit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 25% versteuern.

Letzten Endes macht es somit prinzipiell keinen Unterschied, ob Sie ihr Geld bei einem in- oder ausländischen Kreditinstitut anlegen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen.

Anmerkung der Redaktion:
In einer vorhergehenden Version dieses Beitrages wurde die Sachlage für Zinseinkünfte erläutert. In der aktualisierten Version wird die Situation bei Dividendeneinkünften behandelt. Beide Kapitaleinkunftsarten führen zum gleichen Ergebnis.




Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. Jänner 2013 folgendes:
Sehr geehrter Herr Werner

Weiters übermittelt die deutsche Bank über die deutschen Zinseinkünfte eine sogenannte Kontrollmitteilung an das österreichische Finanzamt, damit der Österreicher nicht "vergisst" die Zinseinkünfte bei seiner Steuererklärung zu veranlagen.



Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jedliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Herr humsel schrieb am   19. Mai 2015 folgendes:
Ich habe in D ein Konto und habe die letzten 3 Jahre die Zinserträge wegen Unwissenheit bei meiner Arbeitnehmerveranlagung nicht angegeben.
Wie soll ich weiter vorgehen
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   21. Mai 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Humsel

Es besteht keine Möglichkeit, die Zinserträge in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung zu berücksichtigen.

Sollten Sie daher die Zinserträge aus Deutschland in Österreich bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen wollen, müssen Sie zuerst ein Erklärungswechsel (Verf 24 oder FINON) durchführen, und danach die entsprechenden Erklärungen (Formular E1 und E1kv) einreichen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Frau Marinkovic schrieb am   15. Juni 2017 folgendes:
Ich hätte ein Deutsches Konto (als Durchlaufskonto), bekomme keine "Haben-Zinsen" dafür und es kostet auch sonst nichts...müsste ich dennoch den Ertrag welchen ich als Überweisung von meinem Österreichischen Konto monatlich tätige versteuern?
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. Juni 2017 folgendes:
Sehr geehrte Frau Marinkovic

Sie müssen nur die Zinsen / Erträge aus Deutschland versteuern, nicht aber das Kapital auf einem Konto.

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