Ich habe mir nun endlich einen Traum wahr gemacht und einen wunderschönen Baugrund im Westen Wiens erworben. Nun möchte ich die Kosten für den Baugrund als Sonderausgabe in meiner Steuererklärung absetzen.
Natürlich können Sie die Kosten für den Baugrund als Sonderausgabe absetzen, sofern es sich um einen Ersterwerb von Baugrund handelt (vgl. Doralt/Ruppe 9. Auflage, Rz 611). Ihre Ausgaben würden unter den Titel "Errichtung von Eigentumswohnungen und Eigenheimen" als Sonderausgabe absetzbar sein.
Auch die Ausgaben für Kredite d.h. Rückzahlungen (Tilgung+Zinsen), die für den Ankauf des Baugrundes aufgenommen wurden, können als Sonderausgabe jährlich abgesetzt werden.
Mag. Peter Knöll schrieb am 18. Mai 2012 folgendes:
Helmi hat Recht. Allerdings gehören die in Rede stehenden Sonderausgaben (für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung) zu den sogenannten "Topfsonderausgaben".
Damit sind starke Beschränkungen hinsichtlich Abzugsfähigkeit dieser Kosten verbunden.
Topfsonderausgaben dürfen grundsätzlich jährlich nur bis maximal EUR 2.920 als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dieser Betrag wirkt sich nur zu einem Viertel steuerwirksam aus. Darüber hinaus vermindert sich der (geviertelte) Abzugsbetrag bei Einkünften (Gesamtbetrag der Einkünfte) über EUR 36.400 in einem solchen Ausmaß, dass sich bei Einkünften von EUR 60.000 ein absetzbarer Betrag in Höhe von EUR 60 ergibt.
Mit anderen Worten, die Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung können nur stark eingeschränkt steuerlich wirksam in Abzug gebracht werden.