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Mehrwertsteuerrückerstattung bei Anlegerwohnung


10. Oktober 2013 Gast 10 Kommentare Kommentar schreiben
Guten Tag!

Ich habe vor eine Anlegerwohnung zu kaufen und habe eine grundsätzliche Frage bezüglich der Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Finanzamt:
Wann bekomme ich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück? Gleich nach dem Wohnungskauf? Und gibt es dafür ein Formular beim Finanzamt (für die Beantragung)?

Vielen Dank schon im voraus für die Antworten!
Franz

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. Oktober 2013 folgendes:
Sehr geehrter Herr Franz

Durch die Vermietung der Wohnung sind Sie Unternehmer und daher Umsatzsteuerpflichtig (außer Ihr Gesamtjahresumsatz ist geringer als 30.000 EUR)

Die Mehrwertsteuer erhalten Sie mittels Formular U30 retour gleich beim Kauf (meistens wird auch eine Überrechnung vereinbart; sie zahlen nur den Nettobetrag, die Umsatzsteuer, die Sie vom Finanzamt bekommen, erhält der Verkäufer auf sein Finanzamtskonto)

ACHTUNG: nicht JEDE Wohnung wird MIT Umsatzsteuer verkauft (es kann auch sein, dass KEINE Umsatzsteuer anfällt, dann gibt es auch keine Mehrwertsteuer retour)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   21. Oktober 2013 folgendes:
Im Allgemeinen wird der Eigennutzerpreis vorteilhafter sein. Ich rate Ihnen den Eigennutzerpreis vom Bauträger in Erfahrung zu bringen. Der Eigennutzerpreis enthält den Vorsteuerschaden des Veräußerers.

Die Differenz zwischen Eigennutzerpreis und Nettopreis des Investorenpreises ist prinzipiell ihr Steuervorteil.

Zu beachten ist jedoch, dass die Umsatzsteuer während der anschließenden Vermietung zum Kostenfaktor werden kann. Vor dem Kauf der Wohnung sollten Sie sich deshalb mit einem Steuerberater in Verbindung setzen.






Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Mayer schrieb am   04. Dezember 2013 folgendes:
Sehr geehrter Herr Braun,

"Die Mehrwertsteuer erhalten Sie mittels Formular U30 retour gleich beim Kauf."
Könnten Sie bitte mir sagen, wo im Formular U30. Kennzahlen 028 und 095 überschuss?

Vielen Dank schon im voraus für die Antworten!
Mayer
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   06. Dezember 2013 folgendes:
Sehr geehrter Herr Mayer ! Sehr geehrte Frau Mayer !

KZ 060 ist die gesamte Vorsteuer für diesen Zeitraum anzuführen
KZ 028 ist nur für "Informationszwecke" (diese KZ soll im Jahre 2014 wegfallen) (wenn in KZ 060 Vorsteuerbeträge für Gebäude enthalten sind, sollte diese hier eingetragen werden)
KZ 095 ist das Ergebnis Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer (wenn Vorsteuer höher als Umsatzsteuer, dann Überschuss, ansonsten Zahllast) - siehe auch Vorzeichen zwischen KZ und Betragsfeld

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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 Herr Feichtner schrieb am   10. März 2014 folgendes:
Bezueglich Anlegerwohnung:
ich lebe im Ausland (nicht EU) und arbeite auch fuer eine auslaendische Firma, habe aber auch ein Haus und damit Wohnsitz in Oesterreich.
Kann ich in dieser Situation eine Anlegerwohnung erwerben und die MWST zurueckerhalten?
Vielen Dank
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   10. März 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Feichtner

Wenn die Anlegerwohnung in Ö liegt und diese zur Vermietung gekauft wird, können Sie die Mehrwertsteuer vom Finanzamt als Unternehmer als Vorsteuer zurückerhalten.

Es kann sein, dass Sie (als Inländer) einen Regelbesteuerungsantrag stellen müssen, da Ihr Umsatz eventuell unter 30.000 EUR liegt, um in den Genuss eines Vorsteuerabzuges zu gelangen (als Ausländer gilt das nicht).

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


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 Gerhard schrieb am   14. Jänner 2017 folgendes:
Guten Tag,
ich habe vor eine Wohnung als Vorsogeprojekt zu kaufen. Ich bin mir nicht sicher ob der Anlegerpreis oder der Eigennutzerpreis für mich von Vorteil ist.
Bei Wohnung X wurde als
Eigennutzerpreis €252180,- und der
Anlegerpreis wäre € 227189,19 angegeben.
Woraus resultiert bei dieser Preisdifferenz hierbei der Unterschied?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Jänner 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Gerhard

Der Anlegerpreis ist netto (exkl. 20% Umsatzsteuer)
In diesem Fall erhöht sich der Preis um die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer, die Sie eventuell 1:1 (wenn vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer) vom Finanzamt retour erhalten.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


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 Peter schrieb am   21. Mai 2017 folgendes:
Guten Tag,

kann man im Falle eines Wohnungserwerbs zum Eigennutzerpreis beim folgenden Vermietung die Finanzierungszinsen, Abnutzung und andere Werbekosten im Eikommensteuer absetzen oder ist dass nur möglich wenn man die Wohnung als Anlageobjekt (Ust. Retour) kauft? Kann man eine allgemeine Emfehlung geben ob es bei einer gänglichen Differenz von 10% zwischen Anlegerpreis und Eigennutzerpreis mehr Sinn macht Anlegerpreis zu bezahlen (cca 10% Ersparnis beim Anschaffung durch Ust. Retour, aber höhere Nebekosten, niedrigere Mietertäge wegen Ust) oder Eigennutzerpreis?

Vielen Dank!
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   22. Mai 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Peter

Die Ermittlung des Überschusses für die Einkommensteuer ist unabhängig zur Umsatzsteuer

Eine allgemeine Empfehlung kann man mE nicht abgeben, da es sehr auf die persönlichen Umstände ankommt (Vorsteuerberichtigung,...)

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