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Pendlerpauschale,Steuerabsetzen


23. Oktober 2013 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Hallo,bin Slowake,wohne in der Slowakei /Familiensitz/,arbeite Vollzeit im KH Wien,da habe ich auch Zimmer in Personalwohnhaus gekriegt/zahle cca 200,-euro pro Monat/ also ich habe Nebenwohnsitz im Wien.Ich fahre 5-6 mal pro Monat nach Hause mit eigene PKW /entfernung 200 km/,Offis nicht zumutbar Gesamte Zeit cca 3,30 Stunden.Habe ich Anspruch auf Pendlerpauschale?Mir wurde gesagt,ich habe keine Anspruch,weil ich in Wien ein Nebenwohnsitz habe.
Und kann ich mich von Steuer absetzen Kosten fur Parkplatz/80,- monatlich/ und Kosten fur Zimmer in Personalwohnhaus.Konnte das Zimmer als zweite Haushaltfuhrung abgesetzt sein?Danke,danke mit HG Jozef


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   25. Oktober 2013 folgendes:
Sie können eventuell die Kosten für die doppelte Haushaltsführung (Kosten für Wiener Wohnung) und eventuell Familienheimfahrten geltend machen.

Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Herr Robert schrieb am   18. April 2015 folgendes:
Hallo,bin Slowake,wohne in der Slowakei(Bratislava 60km).Arbeite im Wien.Habe einem nebenwohnsitz bei meiner Eltern im Wien.Aber fahre jeden Tag zu meiner Familie nach Slowakei(Frau,Kind).Habe ich einem anspruch auf eine Pendlerpauschale?Ich bedanke mich fur auskunft. Robert
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   21. April 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Robert

Sie können eventuell die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und / oder eventuell Familienheimfahrten geltend machen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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