In dem beitrag http://www.wien-steuerberater.at/1671-Berechnung-der-ImmoEST.html wurde bemerkt, daß für "Tatbestand 1" die Zweijahresfrist tageweise betrachtet wird, also mindestens 2 Jahre und 1 Tag sind.
Gilt das sinngemäß auch für die Toleranzfrist (Unterzeichnung des Kaufvertrages bis zum Datum des Meldezettels)?
Wäre z.B. der Kaufvertrag am 2. Januar 2013 unterchrieben und der Meldezettel mit Hauptwohnsitz an der neuen Adresse mit 3. Januar 2014 datiert, ist das noch innerhalb der Toleranzfrist oder nicht mehr (1 Jahr und 1 Tag)?
Falls nein, welches sind für das Finanzamt akzeptable Beweise des faktischen Wohnsitzes, also bevor die neue Hauptwonhsitzmeldung abgegeben wurde? (Wiewohl auch damit gleichzeitig ein Verstoß gegen das Meldegesetz zugegeben würde)
Danke
Mag. Peter Knöll schrieb am 18. August 2014 folgendes:
Der Hauptwohnsitz muss mit der Veräußerung oder spätestens ein Jahr nach der Veräußerung (Toleranzfrist) aufgegeben werden (vgl. EStR 6643). Auch diese Frist ist tagweise zu berechnen, weshalb im Beispielfall die Toleranzfrist am 3. Jänner 2014 bereits verstrichen ist.
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