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Grundstücksveräußerung Altvermögen


19. April 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich habe im Jahr 2012 ein Grundstück veräußert. Habe als Schenkung das Grundstück 2011 erworben und dafür Schenkung und Grunderwerbssteuer bezahlt.
Muss ich im Jahr 2012 für dieses Grundstück eine Veräußerungssteuer bezahlen?
Da ich gelesen habe, wenn man innerhalb von 3 Jahren Schenkungssteuer und Grunderwerbssteuer bezahlt hat, die Veräußerungssteuer ermäßigt bzw. erlassen wird.
mfg und freue mich auf Ihre Antwort

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   22. April 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau S

In Ihrem Fall ist wichtig, WANN der letzte entgeltliche Erwerb stattgefunden hat (um die Veräußerung in Altvermögen oder Neuvermögen einzugliedern)

Sollte der Verkauf NACH dem 1.4.2012 stattgefunden haben, muss die Steuer mittels Steuererklärung (Punkt 16 beim Formular E1) von Ihnen (oder Ihren Steuerberater) erklärt und abgeführt werden

Die Steuererklärung muss bis Ende April des Folgejahres, bei elektronischer Einreichung ( FinanzOnline, ab 2003 Pflicht) bis Ende Juni des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sollten Sie durch einem Steuerberater vertreten werden, verlängert sich die Frist bis Ende des Folgejahres / Anfang des Folgefolgejahres (vgl. § 134 BAO).

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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