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keine einkommensteuererklärung?


18. April 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
sehr geehrte damen und herren,
ich wollte mich bei ihnen erkundigen, ob ich richtig in der annahme bin, dass ich keine einkommensteuererklärung abzugeben habe:
netto einkünfte aus selbstständiger künstlerischer tätigkeit € 2300,- (einkommen ausgaben rechnung)
einkünfte aus notstandshilfe: 9515,-
die gesamten einkünfte betragen also weniger als 12000,- im jahr 2013

vielen dank für ihre hilfe!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   22. April 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Brotek

Gem § 42 ESTG müssen Sie eine Erklärung einreichen, wenn
-) Sie vom Finanzamt aufgefordert wurden eine Erklärung einzureichen (Erklärungsversand, siehe auch FINON unter Erklärungen beim Steuerakt; sollte dort eine Erklärung angeführt worden sein, müssen Sie - außer Sie geben dem Finanzamt Umstände bekannt, dass Sie diese Erklärung nicht einreichen müssen- diese Erklärung einreichen) ODER
-) das Einkommen aus Einkünften aus Gewerbebetrieb / selbständiger Tätigkeit bestanden hat, dass aufgrund eines Betriebsvermögensvergleich ermittelt wurde ODER
-) Einkommen (ohne lohnsteuerpflichtigen Einkünften) mehr als 11.000 EUR betragen hat
(...)

Der Bescheid dient auch als Nachbemessungsgrundlage für die SVA / WGKK / KSVFG


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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