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Kurskosten absetzbar?


21. April 2014 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Ich arbeite derzeit als Bauleiter bei einem Bauunternehmen und mache nebenbei die Ausbildung zum Baumeister. Dabei muss ich in ein anderes Bundesland fahren und auch dort immer wieder einige Tage übernachten.

Kann ich die Kurskosten und die Nächtigungskosten absetzen?



 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. April 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Thorsten

Diese Kosten (Fahrtkosten, Nächtigungskosten, eventuell Tagesdiäten, Kurskosten) können Sie bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (KZ 721 und KZ 722) geltend machen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Frau Spanner schrieb am   24. April 2014 folgendes:
Grundsätzlich ja.

Eine Ausbildung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen.

Abzugsfähig insoweit sie von ihrem Arbeitgeber keine Kostenersätze erhalten. Fahrtkosten absetzbar, Kurskosten und Übernachtungskosten. Diätenansatz auch möglich, aber Mittelpunkt der Lebensinteressen und eventuelle Verpflegung durch den Veranstalter ist zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

MfG
 
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