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KeSt bei nach Auslandsüberweisung


26. Juni 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Im EU-Ausland befindliches Sparguthaben soll zwecks Wohnungskauf nach Österreich überwiesen werden.
Fallen da Steuern an (insbesondere Kapitalertragssteuer) obwohl sie im Ausland abgezogen worden ist?
Und kann man in diesem Fall die Steuer rückerstattet bekommen?

Danke!

LG, Tanja

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   02. Juli 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Tanja

Wenn Sie einen Wohnsitz in Ö haben, sind die meisten Kapitalerträge aus dem Ausland in Ö steuerpflichtig (Sondersteuersatz von 25 %, "Kest Ersatz")- Erklärungspflicht Einkommensteuererklärung E1 (bzw. E1kv)
ausländische Kapitalertragssteuer kann bei der Einkommensteuererklärung angerechnet werden (je nach DBA allerdings nur ein gewisser Betrag, aus z.B.: D nur 15%, der Rest von 10% beim D Finanzamt )

eventuell (je nach Höhe des Betrages) hat Ihre Bank eine Meldeverpflichtung (Geldwäscherichtlinie)- nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank.

Die österreichische Kapitalertragssteuer erhalten Sie nur in Erklärungswege retour (allerdings hat das nur Sinn, wenn Ihr Steuersatz geringer als 25% ist)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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