Nachweis Lebenshaltungskosten |
|
01. Juli 2014 |
|
Gast |
|
1 Kommentar |
|
Kommentar schreiben |
|
Guten Tag
Das Jahr 2011 war für mich sehr schlecht und meine Lebenshaltungskosten wurden fast zur Gänze von meinem Vater gedeckt. Mein Vater hat mir in diesem Jahr regelmäßig Bargeld gegeben bzw auch meine Erlagscheine selber einbezahlt.
Leider gibt es dafür keine aussagekräftigen Belege mehr, aus denen hervorgeht, dass es diese familiäre Unterstützung gegeben hat.
Wie kann ich nun gegenüber dem FA nachweisen, dass ich in diesem Jahr meine Lebenshaltungskosten nicht selber bestritten habe, wenn aussagekräftige Belege fehlen?
Hätte z.B. eine eidesstattliche Erklärung meines Vaters ähnliche Beweiskraft wie ein Beleg?
Beste Grüße,
Kurt H.
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 02. Juli 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr H !
Ich würde an Ihrer Stelle eine Aufstellung der Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Versicherungen, Kreditraten,...) erstellen (im Internet gibt es dafür Vorlagen für ein sogenanntes Haushaltsbudget) und eine Erklärung Ihres Vaters, dass dieser Ihnen den Betrag xy EUR überlassen hat (ACHTUNG: Meldegrenzen § 121a BAO - Meldepflicht ab 50.000 EUR innerhalb von einem Jahr- beachten!!!)
Da ich Ihren Fall nicht kenne, kann hier nicht beurteilt werden, ob die angeführten Unterlagen ausreichen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
|