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Einkommen aus unselbständiger Arbeit sowie als Buchautor


18. Juli 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich bin unselbständig in einer Firma beschäftigt, wo ich über die Firma Lohnsteuer zahle. Zusätzlich bin ich als Buchautor tätig. Im Moment beträgt mein Einkommen aus der Autorentätigkeit monatlich etwa EUR 100 bis 130,--. Somit werde ich voraussichtlich heuer über den Freibetrag kommen. Auf dem PC auf dem ich daheim arbeite habe ich Office 2013 installiert, welches natülich auch für andere Schreibarbeiten der Famile (Gattin, 2 erwachsene Söhne in Ausbildung) verwendet wird.

Nun überlege ich speziell für meine Autorentätigkeit ein eigenes Schreibprogramm (Papyrus Autor) anzuschaffen. Kann ich diese Ausgabe dann bei der Arbeitnehmerveranlagung für heuer (welche ich ja sicherlich machen muss) als Ausgabe geltend machen? Der Download Version kostet das Programm EUR 179,--.
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang habe ich auch noch: Wie sieht es aus, wenn ich mir für diese Tätigkeit einen eigenen Laptop als reinen Autorenlaptop zulege? Wie gesagt, derzeit schreibe ich auf dem Familien-PC.

Vielen Dank

Daemon11

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   22. Juli 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Daemon 11 ! Sehr geehrte Frau Daemon 11 !

Einkommensteuer:
Sie müssen innerhalb eines Monats dem Finanzamt den Beginn Ihrer Tätigkeit erklären (Formular Verf 24 oder FINON Erklärungswechsel).
Ihre Einnahmen und Ausgaben (für Ihre Tätigkeit) sammeln Sie, und erstellen daraus eine Einnahmen / Ausgabenrechnung gem. §4(3)EStG. Eventuell ist die Pauschalierung Ihrer Ausgaben günstiger als die tatsächlichen berufsbedingten Ausgaben.
Die Steuererklärung (E 1 inkl. Beilage E1a) - eine Arbeitnehmerveranlagung ist NICHT möglich- muss bis Ende April des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn die Erklärung elektronisch mittels FINON übermittelt wird (seit 2003 Pflicht), erstreckt sich die Frist bis Ende Juni des Folgejahres. Sollten Sie von einem Steuerberater vertreten werden, haben Sie bis Ende des Folgejahres / Beginn des Folgejahres Zeit für Ihre Steuererklärung.
Die Steuerschuld ist ca. einem Monat nach Bescheidausstellung fällig. Sollte es zu einer Nachzahlung von mehr als 288 EUR ergeben, werden für das laufende Jahr Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt.

Sollten betriebliche Aufwendungen auch privat genutzt werden, und eine Trennung nicht möglich sein, müssen Sie einen Privatanteil ermitteln, der Ihre absetzbaren Ausgaben minimiert.
Sollten Sie einen Laptop NUR für Ihre unternehmerischen Tätigkeiten verwenden (und das Private auf dem Familienlaptop) ist kein Privatanteil notwendig.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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