Waehrend eines fuer mich berufsbedingten Aufenthaltes in der VR China hat meine Gattin (Beruf: Apotheker) in Peking eine Ausbildung in TCM (Traditionelle chinesische Medizin) absolviert. Nach Rueckkehr nach Oesterreich besucht sie derzeit den Universitaetslehrgang TCM in Wien. Da sie momentan ihren Beruf nicht ausuebt, wird der Kurs von mir bezahlt und steuerlich als Werbe/Sonderausgabe geltend gemacht.
Meine Begruendung lautet, dass der Wiedereintritt einer 57-jaehrigen Arbeitnehmerin nach 10 Jahren im Ausland in ihren Beruf in Oesterreich schwierig ist und durch die Zusatzausbildung diese Chancen erhoeht werden.
Frage:
Bin ich berechtigt, die Kursausgaben steuerlich geltend zu machen?
Stb Michael BRAUN schrieb am 24. Juli 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Dr-km
Werbungskosten sind Ausgaben zu Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung IHRER Einnahmen.
Die Kurskosten Ihrer Ehefrau sind daher KEINE Werbungskosten für Sie (da diese Kosten mit Ihrem Beruf nichts zu tun haben)
auch als außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt) sehe ich keine Erfolgsaussicht, da die erforderliche Zwangsläufigkeit der Ausgaben mE fehlt
mE sind daher die Kosten der Ausbildung von Ihrer Ehefrau bei IHNEN nicht steuerlich absetzbar
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