Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1701)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (129)
   Umsatzsteuer und Zoll (46)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (7)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Michael über:
Handhabung von Fremdwährungsgewinnen in Verbindung mit Wertpapiererträgen

Isla über:
Immobilienertragsteuer auch bei Verkauf einer privaten Auslandsimmobilie?

Martin über:
Steurerklärung für verstorbene Person

Herr Schläfer über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Frau Hilton über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

guko66 über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Mag. Peter Knöll über:
Hauptwohnsitzbefreiung: Aufgabe des Hauptwohnsitzes nach einer Veräußerung ohne zeitliche Beschränkung möglich?

Werbe-/Sonderausgaben


23. Juli 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Waehrend eines fuer mich berufsbedingten Aufenthaltes in der VR China hat meine Gattin (Beruf: Apotheker) in Peking eine Ausbildung in TCM (Traditionelle chinesische Medizin) absolviert. Nach Rueckkehr nach Oesterreich besucht sie derzeit den Universitaetslehrgang TCM in Wien. Da sie momentan ihren Beruf nicht ausuebt, wird der Kurs von mir bezahlt und steuerlich als Werbe/Sonderausgabe geltend gemacht.
Meine Begruendung lautet, dass der Wiedereintritt einer 57-jaehrigen Arbeitnehmerin nach 10 Jahren im Ausland in ihren Beruf in Oesterreich schwierig ist und durch die Zusatzausbildung diese Chancen erhoeht werden.
Frage:
Bin ich berechtigt, die Kursausgaben steuerlich geltend zu machen?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. Juli 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Dr-km

Werbungskosten sind Ausgaben zu Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung IHRER Einnahmen.
Die Kurskosten Ihrer Ehefrau sind daher KEINE Werbungskosten für Sie (da diese Kosten mit Ihrem Beruf nichts zu tun haben)
auch als außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt) sehe ich keine Erfolgsaussicht, da die erforderliche Zwangsläufigkeit der Ausgaben mE fehlt
mE sind daher die Kosten der Ausbildung von Ihrer Ehefrau bei IHNEN nicht steuerlich absetzbar


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at