Zuverdienstgrenze mit Babysitting eines Pensionisten |
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24. Juli 2014 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Ich möchte mir mittels Babysitting in meiner ASVG-Alterspension etwas auf eigene Rechnung und Namen dazuverdienen.
Wo liegen hier die Grenzen ohne dies versteuern (EinkommenST, Sozialversicherung ...) zu müssen bzw. ohne dass meine Pension gekürzt wird.
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Stb Michael BRAUN schrieb am 25. Juli 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Pensionist
Bei einer Alterspension können Sie soviel Sie wollen / können dazuverdienen, Ihre Pension wird nicht gekürzt (Meldepflicht PVA beachten)
Einkommensteuer:
Neben Ihrer Pension können Sie pro Jahr steuerfrei 730 EUR Gewinn dazuverdienen
Sollten Sie im Jahr mehr mit Babysitting dazuverdienen, müssen Sie dies mit Ihrem Grenzsteuersatz (zwischen 0 - 50 %, je nach Einkommenshöhe) versteuern
Sozialversicherung Neuer Selbständiger:
Sollte Ihr sozialversicherungsrechtlicher Gewinn geringer als 4.743,72 EUR (Wert 2014) sein, fallen KEINE Sozialversicherungsbeiträge an (Unterschreitung der maßgeblichen Versicherungsgrenze)
Sollte Ihr sozialversicherungsrechtlicher Gewinn höher sein, fallen Beiträge bei der SVA an (ACHTUNG: Meldepflicht bis 31.12., sonst 9,3% Beitragszuschlag)
Beitragssätze 2014 (für Neue Selbständige):
18,5 % Pensionsversicherung
7,65 % Krankenversicherung
26,01 EUR Unfallversicherung pro Quartal
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Frau Gast schrieb am 29. April 2017 folgendes: |
Ich bin ausgebildete Schauspielerin und beim AMS derzeit als Arbeitslos gemeldet, habe aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Durch Babysitten möchte ich mir etwas Geld dazu verdienen. Auf was muss ich achten im Bezug auf Steuern wenn ich es auf Rechnung schreibe. |
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