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Netto-Einkommen


29. Juli 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag!

Für die Ansuchung einer Wohnförderung benötige ich einen Einkommensbescheid (Netto). Da ich jedoch erst seit Februar selbstständig bin, wurde noch keine Steuererklärung durchgeführt. Dadurch fällt es mir schwer, mein Netto Einkommen zu erruieren.

Wie kann man hier vorgehen? Welche Möglichkeiten gibt es, ohne einen kostenpflichtigen Steuerberatung nur dafür zu beauftragen?

Ich bin dankbar über jede Antwort.

Freundliche Grüße

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   04. August 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Sebastian W

Einen Einkommensteuerbescheid 2013 erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt nach Einreichung der Erklärungen für das Jahr 2013
Einen Einkommensteuerbescheid 2014 erhalten Sie FRÜHESTENS Anfang 2015 von Ihrem Finanzamt.

für Wien:
"Ist kein Steuerbescheid vorhanden, ist eine eidesstattliche Erklärung (SD 340) über das tatsächliche Nettoeinkommen abzugeben und der Steuerbescheid sofort nach Erhalt nachzureichen. Die Steuererklärung alleine wird nicht anerkannt."
(Quelle: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/unterstuetzung/wohnbeihilfe-antrag.html)

Sie berechnen Ihre Einkünfte für das Jahr bzw. Monat und führen diese bei der Erklärung an.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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