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Partnershop bei spreadshirt, Gewerbeanmeldung?


29. Juli 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag!

Ist es notwendig, für die Anmeldung eines Partnershops bei spreadshirt.at ein Gewerbe anzumelden?
Hierbei werden selbst gestaltete Designs angeboten, wofür man eine selbst festgelegte Provision im Falle eines Verkaufs erhält. (In der Regel max. 5 Eur)
Verdienen würde ich dabei sicherlich nicht mehr als 50 Eur/Monat.

Herzlichen Dank

Nachfolgend die AGB von spreadshirt:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sprd.net AG
für die Eröffnung eines Partner-Shops
(kurz: Spreadshirt Shop-Betreiber-AGB)

Präambel

Vertragspartner ist die sprd.net AG, vertreten durch den Vorstand Philip Rooke (CEO) und Tobias Schaugg, Gießerstraße 27, 04229 Leipzig, nachfolgend "Spreadshirt" genannt.



§ 1 Gegenstand des Vertrags

(1) Der Shop-Betreiber stellt ein oder mehrere Druckmotive zur Verfügung und bindet das Spreadshirt-Shop-Modul inklusive der von Spreadshirt darin platzierten elektronischen Werbung in seine Webseite ein. Anstelle einer festen Vergütung erhält der Shop-Betreiber im Gegenzug eine erfolgsabhängige variable Provision entsprechend § 5 dieser Vereinbarung, welche aus dem Verkauf von Spreadshirt-Produkten über das vom Shop-Betreiber veröffentlichte Shop-Modul erwächst.

(2) Spreadshirt-Produkte sind die Produkte, die bei Spreadshirt zum Verkauf angeboten werden und gegebenenfalls mit den von Spreadshirt, vom Shop-Betreiber oder vom Endkunden zur Verfügung gestellten Motiven bedruckt werden (Im Folgenden auch Produkte genannt).



§ 2 Urheberrechte an Druckmotiven / Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Shop-Betreiber räumt Spreadshirt jeweils das Recht ein, das mit einem Angebot zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung gemäß § 1 (2) übermittelte Druckmotiv zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und/ oder Produkte von Spreadshirt mit dem Motiv des Vertragspartners zu kennzeichnen und solchermaßen gekennzeichnete Produkte zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, anzubieten und zu vertreiben.

(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten von Spreadshirt gemäß § 2 (1) erfolgt nicht-exklusiv, räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet bis zu einer Kündigung dieser Vereinbarung durch einen der beiden Vertragspartner gemäß § 11.

(3) Etwaige Urheber- oder sonstige Rechte an einem vom Shop-Betreiber zur Verfügung gestellten Druckmotiv verbleiben beim Shop-Betreiber. Spreadshirt ist es nicht gestattet, Motive des Betreibers in eigenen Shops oder in den Shops von Dritten oder über andere Vertriebskanäle zu vertreiben, wenn der Shop-Betreiber dem nicht ausdrücklich zustimmt.

(4) Es ist Spreadshirt gestattet, das Motiv zu Werbezwecken auf der Webseite von Spreadshirt oder für andere Formen der Werbung für Spreadshirt zu verwenden. Spreadshirt gewährleistet in diesen Fällen die Verlinkung des Motivs mit dem Shop des Urhebers.



§ 3 Rechte Dritter

(1) Für die in den Shop eingestellten Inhalte (insbesondere Druckmotive, Hintergrundbilder, Slogans etc.) ist allein der Shop-Betreiber verantwortlich.

(2) Der Shop-Betreiber versichert, dass er das Motiv, das er nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spreadshirt zur Nutzung überlässt, selbst entworfen hat und/ oder dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an dem Motiv ist, insbesondere marken-, urheber- und geschmacksmusterrechtlicher Art. Der Shop-Betreiber versichert, hinsichtlich der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ihm zu Gunsten von Spreadshirt eingeräumten Rechte allein und ausschließlich verfügungsberechtigt zu sein.

(3) Der Shop-Betreiber versichert, dass ihm Rechte Dritter, die einer Nutzung des Motivs durch Spreadshirt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder entgegenstehen könnten, nicht bekannt sind.

(4) Der Shop-Betreiber steht dafür ein, dass sämtliche in seinen Shop eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung nicht in Patente, Lizenzen, Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter eingreift.

(5) Der Vertragspartner versichert, dass das jeweilige Motiv, das er Spreadshirt zur Nutzung überlässt, auch im Einklang mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz, steht und nicht gegen strafrechtliche Verbote verstößt.

(6) Spreadshirt behält sich für den Fall, dass Dritte Ansprüche wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung eines Motivs des Shop-Betreibers geltend machen, den Einbehalt der Lizenzgebühren (Provisionen) bis zur endgültigen Klärung der rechtlichen Auseinandersetzung vor.

(7) Wird das von den Shop-Betreibern lizenzierte Motiv nach Auffassung von Spreadshirt zu Unrecht bzw. offensichtlich missbräuchlich angegriffen, werden sich die Parteien über die im Rahmen der Rechtsverfolgung einzuleitenden Schritte gemeinsam abstimmen.

(8) Die Shop-Betreiber haften nicht für Druckmotive, die von Spreadshirt zur Verfügung gestellt oder vom Endkunden einmalig über den Partner-Shop hinzugefügt wurden (insb. Textpersonalisierung).

(9) Der Shop-Betreiber ist verpflichtet, Spreadshirt unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit in den Shop eingestellten Inhalten geltend gemacht werden.

(10) Machen Dritte gegen Spreadshirt Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend, so steht es Spreadshirt nach alleinigem Ermessen frei, beanstandete Inhalte aus dem Partner-Shop ganz oder teilweise zu entfernen.



§ 4 Impressumspflicht

(1) Der Shop-Betreiber ist dazu verpflichtet, eine vollständige und korrekte Postanschrift sowie sämtliche gesetzlichen Pflichtangaben im Impressum seines Shops zu hinterlegen.

(2) Versäumt es der Shop-Betreiber, ein vollständiges Impressum anzugeben, sind die Produkte seines Shops für den Endkunden nicht sichtbar und können nicht bestellt werden.

(3) Falschangaben im Impressum führen zu sofortiger Löschung des Shops und zur Einbehaltung etwaiger vorhandener Provisionsguthaben.



§ 5 Vergütung des Shop-Betreibers

(1) Die Vergütung des Shop-Betreibers für das zur Verfügung stellen von Motiven sowie die Schaltung elektronischer Anzeigen geschieht erfolgsabhängig. Dabei erhält der Shop-Betreiber für jedes Produkt, das über das von ihm veröffentlichte Shop-Modul verkauft wird, eine Provision.

Gewerbliche Shop-Betreiber in Deutschland mit erbrachtem Nachweis der Umsatzsteuerpflicht erhalten zusätzlich zur Provision auch die darauf anfallende Umsatzsteuer gutgeschrieben. Für gewerbliche Shop-Betreiber aus dem EU-Ausland gilt die Verlagerung der Umsatzsteuerpflicht ("reverse charge") für elektronische Dienstleistungen gemäß der sechsten EU-Umsatzsteuerrichtlinie.

Der Produktpreis für den Endkunden setzt sich aus einem Spreadshirt-Grundpreis für Produkt und Druck sowie der Provision des Shop-Betreibers zusammen.

(2) Die Höhe der Provision ist variabel und kann vom Shop-Betreiber innerhalb seines Shop-Moduls für jedes einzelne zum Verkauf angebotene Produkt frei bestimmt werden.

(3) Spreadshirt behält sich vor, uneingeschränkt Änderungen am Grundpreis der Spreadshirt Produkte vorzunehmen.

(4) Die Abrechnung und Auszahlung des Provisionsguthabens an den Shop-Betreiber geschieht vierteljährlich nach Ende eines Kalenderquartals, der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 10,- € für Shop-Betreiber aus Deutschland und 50,- € für Betreiber im Ausland. Übersteigt das Guthaben einen Betrag von 100,- €, kann der Shop-Betreiber die Auszahlung jederzeit einfordern, jedoch nicht öfter als einmal pro Monat. Nach Wahl von Spreadshirt erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder Scheck. Unter dem Mindestauszahlungsbetrag liegende Beträge werden spätestens mit Kündigung aller Partnerverträge nach sechs Monaten ausbezahlt, wenn innerhalb dieses Zeitraums vom Shop-Betreiber kein neuer Partnervertrag geschlossen wurde.

(5) Der Shop-Betreiber ist dafür verantwortlich, seine aktuelle Bankverbindung bei Spreadshirt zu hinterlegen. Für falsch übermittelte Bankverbindungen haftet der Shop-Betreiber. Der Shop-Betreiber ist ebenfalls dafür verantwortlich Spreadshirt den Nachweis seiner Umsatzsteuerregistrierung zu erbringen. Falls keine Steuernummer angegeben ist, findet die Provisionsüberweisung ohne Mehrwertsteuer statt.



§ 6 Einbinden des Online-Shops durch den Shop-Betreiber

(1) Der Shop-Betreiber kann das von Spreadshirt angebotene Shop-Modul auf seiner Webseite veröffentlichen; eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht jedoch nicht. Veröffentlicht wird mittels eines von Spreadshirt bereitgestellten elektronischen Verweises ("link"), den der Shop-Betreiber auf seiner Internet-Präsenz einbindet und der zum Shop des Shop-Betreibers verweist. Im Fall der Veröffentlichung verpflichtet sich der Shop-Betreiber, den durch Spreadshirt erzeugten Link unverändert auf seiner Internet-Präsenz einzubinden. Insbesondere Veränderungen, welche die mit dem Shop verbundene elektronische Werbung oder die Publikation der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden betreffen, sind dem Shop-Betreiber nicht gestattet.

(2) Ein werbefreier Shop kann gegen eine monatliche Gebühr auf Anfrage erworben werden.



§ 7 Vertragsbeziehungen mit Endkunden

(1) Kunden, die Produkte über das Shop-Modul des Shop-Betreibers erwerben, sind Kunden von Spreadshirt. Zwischen Kunden und Spreadshirt entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen Rechtsbeziehung zwischen dem Shop-Betreiber und dem Kunden, der die Seite des Shop-Betreibers besucht. Demzufolge finden ausschließlich die Regeln, Richtlinien und Betriebsprozesse von Spreadshirt hinsichtlich der Kundenaufträge, des Kundenservices und der Produktverkäufe auf diese Kunden Anwendung.

(2) Spreadshirt kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit ändern. Produktpreise und Verfügbarkeit können sich zeitweilig ändern.



§ 8 Anfragen/ Auftragsbearbeitung

(1) Spreadshirt behält sich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen abzulehnen, die nicht den jeweils von Spreadshirt zu erstellenden Anforderungen entsprechen.

(2) Spreadshirt behält sich ferner vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen, die als kreditunwürdig bekannt sind oder keine Ermächtigung zum Bankeinzug erteilen.

(3) Spreadshirt ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der Aufträge. Insoweit erstellt Spreadshirt z.B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen, führt Stornierungen und Rücksendungen durch und übernimmt den Kundenservice.



§ 9 Verkaufsberichte / Spreadshirt-Newsletter

(1) Spreadshirt erfasst die Verkäufe, die über den Online-Shop zu Stande kommen und stellt dem Shop-Betreiber zusammenfassende Statistiken zur Verfügung.

(2) Im Übrigen wird Spreadshirt dem Shop-Partner in unregelmäßigen Abständen per E-Mail Informationen zusenden, welche Informationen über Artikel- und Leistungsänderung des Spreadshirt-Angebots, Service-Berichte, Tipps und Tricks zu den Spreadshirt-Leistungen sowie weitere Informationen, (auch über Angebote Dritter), mit Bezug auf den Shop eines Partners beinhalten. Der Partner erklärt sich hiermit einverstanden.

(3) Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden von Spreadshirt beachtet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Shop-Partners an Dritte, sofern dieser nicht eingewilligt hat und die Weitergabe nicht gesetzlich zulässig oder erforderlich ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Spreadshirt.



§ 10 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss und Freistellung

(1) Der Shop-Betreiber haftet gegenüber Spreadshirt für alle Schäden, die Spreadshirt dadurch entstehen, dass die Nutzung des von dem Shop-Betreiber nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellten Druckmotivs, insbesondere die Veröffentlichung und Vervielfältigung, Rechte Dritter verletzt und/ oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt.

(2) Diese Haftung des Shop-Betreibers schließt sämtliche Schäden von Spreadshirt in Form von Kosten für die Rechtsverfolgung sowie Kosten und Schadensersatzbeträge ein, die Spreadshirt von einem Gericht wegen der Nutzung des Motivs des Shop-Betreibers auferlegt werden oder in einem Vergleich enthalten sind. Der Shop-Betreiber verpflichtet sich, Spreadshirt von sämtlichen vorgenannten Kosten und Schadensersatzforderungen freizustellen. Spreadshirt hat in diesem Fall gegen den Shop-Betreiber einen Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten.

(3) Eine Haftung von Spreadshirt gegenüber dem Shop-Betreiber, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere – aber nicht abschließend – gemäß §§ 280 ff. BGB, 323 ff. BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach § 823 ff. BGB, bestimmt sich abschließend wie folgt:

Spreadshirt haftet, sofern der Shop-Betreiber Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von Spreadshirt, ihrer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung von Spreadshirt für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.

(4) Handelt es sich beim Shop-Betreiber um einen Unternehmer, d. h. eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt darüber hinaus Folgendes:

Soweit Spreadshirt eine fahrlässige Verletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Eine weitergehende Haftung von Spreadshirt wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.



§ 11 Vertragsdauer/Kündigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.



§ 12 Änderungen von Konditionen

(1) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Spreadshirt wird etwaige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite „www.spreadshirt.de“ veröffentlichen und die Shop-Betreiber per E-Mail informieren. Sofern ein Shop-Betreiber nach einer solchen Benachrichtigung weiterhin Motive für die Nutzung zur Verfügung stellt, gelten die Änderungen als stillschweigend anerkannt.

(2) Als Schriftform im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten Erklärungen per Telefax, Brief und E-Mail. Im Fall einer diesbezüglichen Erklärung gegenüber Spreadshirt via E-Mail ist diese zu richten an: service@spreadshirt.net.

(3) Klarstellend wird vereinbart, dass durch eine derartige Änderung weder die sonstigen in diesem Vertrag niedergelegten Rechte und Pflichten noch für laufende Zeiträume vereinbarte Honorartabellen zum Nachteil des Shop-Betreibers berührt werden.

Sollte der Shop-Betreiber mit einer Änderung nicht einverstanden sein, ist eine fristlose Kündigung der Vereinbarung jederzeit möglich.



§ 13 Gerichtsstand – Erfüllungsort - Rechtswahl

(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz von Spreadshirt in Leipzig.

(2) Sofern es sich bei dem Shop-Betreiber um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Leipzig Gerichtsstand. Spreadshirt ist in diesem Fall auch berechtigt, den Shop-Betreiber nach Wahl von Spreadshirt an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Shop-Betreiber über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.

(3) Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Shop-Betreiber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Fassung 06/2009

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   04. August 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Tru ! Sehr geehrte Frau Tru!

Informationen OB Sie einen Gewerbeschein benötigen, gibt Ihnen die Wirtschaftskammer
www.wko.at

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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