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Lohnsteuerausgleich


29. Juli 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo, habe jetzt durch den Pendlerrechner herausgefunden, dass mir aufgrund meiner Arbeitszeiten die grosse Pendlerpauschale zusteht. In der Firma bekomme ich aber nur die kleine. Kann ich die Differenz beim Lohnsteuerausgleich für 2013 geltend machen? Und wenn ja, wie schreib ich das hin?
Danke

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   04. August 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Andrea R

Bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung müssen Sie den IHNEN ZUSTEHENDEN Betrag (große Pendlerpauschale lt. Berechnung plus Pendlereuro lt. Berechnung) anführen
(siehe auch Erklärungsformular: "tatsächlich zustehender Jahresbetrag")


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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