Folgender Sachverhalt:
Lediger Mann mit einer unehelichen mj.Tochter verstirbt im April 2014
Das Vermögen umfasst 2 Liegenschaften und mehrere Veranlagungen, keine Verbindlichkeiten.
Lt. Testament ist die mj. Tochter Erbin. Als Vermächtnis ist im Testament u.a. geregelt, dass eine der Liegenschaften 5 nicht verwandte Personen erhalten.
Die vermachte Liegenschaft (Grund mit Einfamilienhaus) soll verkauft werden und der Erlös gem. Testament zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
Frage:
Lt. derzeitigen Informationsstand bestehen 2 Varianten für die Veräußerung: 1. direkt aus der Verlassenschaft 2. nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens. Besteht hier ein Unterschied auch bezüglich der Besteuerung?
Besten Dank für Ihre Antwort