Ich bin Pensionist und möchte laufend eine Arbeit im Garten vergeben. Brauche ich dazu eine Berechtigung. Kann ich mit einer Jahres-Steuererklärung mir Lohnsteuer zurückholen.
Helmut Großkopf
Stb Michael BRAUN schrieb am 18. August 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Grosskopf
Berechtigung brauchen Sie keine
Entlohnung erfolgt über Dienstleistungsscheck oder über "normale" Anmeldung (Dienstgeberkontonummer, Abgaben,...) oder mittels Honorarnote.
Geklärt werden sollte noch, ob es sich um einen Werkvertrag, freien Dienstvertrag oder Dienstvertrag handelt.
Sollte bei Ihrer Pension Lohnsteuer abgezogen werden, können Sie mittels Jahressteuererklärung die ZUVIEL bezahlte Lohnsteuer zurückholen (die Arbeit im Garten hat KEINE Auswirkung auf Ihre Jahressteuererklärung)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.