Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Frage bezieht sich auf den Austausch von Glas, Fensterscheiben. Es sollen aufgrund einer Kundenreklamation (Kunde = Bauunternehmer) nicht Fenster getauscht werden, sondern nur die Scheiben . Handelt es sich dabei um eine Bauleistung, bei der die Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen ist?
Mag. Peter Knöll schrieb am 20. August 2014 folgendes:
Der Einbau von Fensterscheiben stellt keine Bauleistung im Sinne des § 19 Abs 1a UStG dar (vgl. UStR 2000 Rz 2602c Bsp 6). Danach kann es auch zu keinem Übergang der Steuerschuld kommen.
Demzufolge ist die Rechnung mit 20%igen Umsatzsteuerausweis auszustellen.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Umsatzsteuer und Immobilien? Kontaktieren Sie Mag. Peter Knöll, Steuerberater in Wien. Als Spezialist für Immobiliensteuerrecht unterstütze ich Sie gerne mit meinem Fachwissen im Immobilienbereich.