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Versteuerung von Einkünften, die weiter verschenkt werden


27. August 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,

ich würde gerne meine selbstgenähte Produkte verkaufen und den gesamten Erlös weiter auf wohltätige Organisationen oder Initiativen verschenken.

Muss ich die Einkünfte versteuern lassen? Ist eine Anmeldung bei einem Amt nötig?

Ich danke Ihnen sehr im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Jana Porsche

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   28. August 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau JP

Grundsätzlich müssen Sie (egal was dann mit dem Geld passiert- Sie haben es vorher verdient) den Gewinn versteuern und innerhalb eines Monats dem Finanzamt über die Eröffnung Ihres Betriebes informieren (verf 24 oder Finon Erklärungswechsel)

Die Steuererklärung (E 1 inkl. Beilage E1a) muss bis Ende April des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn die Erklärung elektronisch mittels FINON übermittelt wird (seit 2003 Pflicht), erstreckt sich die Frist bis Ende Juni des Folgejahres. Sollten Sie von einem Steuerberater vertreten werden, haben Sie bis Ende des Folgejahres / Beginn des Folgejahres Zeit für Ihre Steuererklärung.
Die Steuerschuld ist ca. einem Monat nach Bescheidausstellung fällig.

Die von Ihnen getätigten Spenden (wenn an begünstigte Empfänger gespendet wird) (Begrenzung beachten - höchstens 10% des Gewinnes des laufenden Jahres bzw 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte !) können Sie als Betriebsausgabe und/ oder Sonderausgabe bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Weiters würde ich mich erkundigen (www.wko.at) ob Sie für ihre Tätigkeit einen Gewerbeschein benötigen.
Je nachdem ob Gewerbeschein ja/ nein und nach Höhe Ihres Gewinnes fallen auch eventuell Sozialversicherungsbeiträge an.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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