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29. August 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hi, ich habe einen Laptop, den ich aber schon seit 7 Jahren benutze, einen Monitor, den ich seit zwei Jahren benutze, sowie ein Mobiltelefon, das ich letztes Jahr angeschafft habe.

Jetzt habe ich erst seit diesem Jahr ein Gewerbe und bin auf diese Betriebsmittel angewiesen. Anstatt mir neues Material anzuschaffen und dies abzusetzen, würde ich gerne wissen, ob die Möglichkeit besteht die bestehenden Sachen, die ich definitiv für meine selbstständige Arbeit nutze, abzusetzen. und wenn ja, wie?
Danke für eine hilfreiche Antwort.
Schmidt

 
 Michael BRAUN schrieb am   30. August 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Schmidt

Einlagen sind gem par 6 estg in Ihrem Fall mit den Teilwert anzusetzen.

Sie ermitteln den Teilwert der Wirtschaftsgüter, und dieser wird dann zur Ermittlung der Abschreibung herangezogen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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