Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe während des Bezugs von Weiterbildungsgeld 3 Fortbildungen gehalten. Da die Honorare über der Geringfügigkeitsgrenze gelegen sind, habe ich keine Honorarnoten gestellt. Ist es möglich, die Honorarnoten nach Bezug des Weiterbildungsgeldes zu stellen? Oder besteht dabei die Gefahr, dass ich das Weiterbildungsgeld der Monate zurückzahlen muss, in denen ich die Fortbildungen gehalten habe? Die Fortbildungen habe ich im August 2013 (500,- Euro) und im September 2013 (2 zu je 500,- Euro) gehalten. Versteuern muss ich das Geld in dem Jahr, in dem es auf mein Konto einlangt - stimmt das?
Vielen Dank für eine Antwort!