ich war in den letzten Jahren mittels Werksvertrag als neue Selbstständige tätig (neben einem Angestelltenverhältnis auf fast Vollzeit) und auch SVA-versichert. 2014 habe ich nun keine Werksverträge mehr, habe dies uch der SVA gemeldet und bin dieses Jahr dort auch nicht versichert. Natürlich wurden jetzt für 2013 noch Nachzahlungen an die SVA fällig.
Kann ich diese Nachzahlungen einfach im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung 2014 angeben und diesen Betrag dann halt als Verlust für meine neue Selbstständigkeit dort angeben?
Und mindert dieser Verlust dann die Einkommenssteuer aus meinem Angestelltenverhältnis heuer?
Stb Michael BRAUN schrieb am 30. August 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Fuchs
Sollte die SVA Nachzahlung 2013 nicht bereits beim Übergangsgewinn / Verlust gem Par 4(10) estg bzw. Aufgabegewinn/ Verlust gem par 24 estg bei der Steuererklärung 2013 berücksichtigt worden sein, und sie noch keinen Erklärungswechsel zur Arbeitnehmerveranlagung beantragt haben (oder amtswegig durch Ihre Angaben in der E1a durchgeführt worden sein) können Sie die SVA Zahlungen im Jahre 2014 in der E1a berücksichtigen- diese minimieren Ihr Einkommen
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