Wir möchten ein Holzhaus (ohne Keller aber mit Fundamentplatte) in einer Kleingartensiedlung erwerben. Der Pachtvertrag wird über einen Rechtsanwalt der Grundbesitzer abgewickelt. Der Kaufvertrag wird privat erstellt und muß lt. Rechtsanwalt nicht notariell beglaubigt werden da es keine Grundbucheintragung gibt. Ich habe gelesen, dass wir auch bei solchen Käufen verpflichtet sind, Grunderwerbssteuer abzuführen. Lt. Finanzamt darf ich die Grunderwerbssteuer aber nicht selbst abführen, sondern es muß über Rechtsanwalt oder Notar abgeführt werden. Nachdem wir den Kaufvertrag aber nicht über den Rechtsanwalt erstellen lassen sondern diesen privat erstellen, weigert sich dieser, die Grunderwerbssteuer für uns abzuführen.
Was kann ich nun tun? Muß ich ev. dann doch zum Notar und dies beglaubigen lassen um die Grunderwerbssteuer abführen "zu dürfen"?