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Verlustausgleich bei Wertpapiergewinnen


04. September 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Liebe Expertinnen! Ich habe eine Frage zur Besteuerung von Gewinnen aus Aktienerträgen (Dividenden und Kursgewinne). Im Fall eines ausländischen Brokerkontos muss man die Kapitalerträge ja selbst versteuern, das erledigt der Anbieter nicht automatisch wie dies beispielsweise bei einem inländischen Wertpapierdepot der österreichischen Bank der Fall ist.

Ein Beispiel:

Im Jahr 2013 wird ein Ertrag von 2.000€ realisiert (Dividenden + realisierte Kursgewinne Aktien).
Im Jahr 2014 wird ein Verlust von 20.000€ realisiert (Realisierung von Kursverlusten Aktien).
Im Jahr 2015 wird ein Gewinn von 10.000€ realisiert.

Gibt es eine Möglichkeit im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für diese Jahre den Verlust im Jahr 2014 auf spätere Jahre vorzutragen bzw. gegenzuverrechnen? Oder muss ich zum Verlust in der Höhe von 8.000€ aus den ersten 3 Jahren nun zusätzlich noch mit einem "Verlust" von 3.000€ durch die Endbesteuerung (25%KEST) der Jahre 2013 und 2015 rechnen (2.000+10.000)*25%KEST?

Bitte um Rat. Vielen Dank.




 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   11. September 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Ploner

Ein Verlustausgleich ist nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen aus dem selben Jahr möglich.

2013 Steuer für 2.000 EUR Gewinn
2014 keine Steuer
2015 Steuer für 10.000 EUR Gewinn

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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