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Steuerlich absetzbar


09. September 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Eine Frage an Experten!

Wenn man ein "Einmannunternehmen", dass man nebenbei geführt hat, schließt und alleinig als Angestellter tätig ist, kann man die Rate eines etwaigen Unternehmenskredites von der Lohnsteuer (als Angestellter) absetzen?

Danke für einen prof. Rat

Grüße Walter48



 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   11. September 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Walter48

Ohne Ihren Fall zu kennen, kann ich mir maximal (wenn dieser Umstand nicht bereits beim Aufgabegewinn/ Verlust bzw. Übergangsgewinn/Verlust) vorstellen, dass Sie die Zinsen (nicht die Tilgung) als nachträgliche Betriebsausgaben in Ihrer Beilage zur Einkommensteuererklärung E1a geltend machen können.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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