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steuerrechtliche/ sozialversicherungsrechtliche Folgen einer Gewinnbeteiligung


15. September 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beginne demnächst ein Tätigkeit als unselbstständig Erwerbstätige und werde auch in geringem Ausmaß als neue Selbständige, dies sicherlich unter der Versicherungsgrenze von 4.743,72.-, weiterarbeiten. Zusätzlich fällt bei mir jährlich eine Gewinnbeteiligung als ("klassische", ohne Mitsprachebefugnisse, nur kapitalistisch beteiligte) Kommanditistin einer KG an, und ich bin mir unsicher, ob diese Gewinnbeteiligung nur einkommensteuerrelevant (Stichwort Beilage E11) ist oder für den Fall, dass Gewinnbeteiligung und Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit die oben genannte Versicherungsgrenze überschreiten, dies auch zu einer Einbeziehung in die Pflichtversicherung der SVA führt.
Vielen Dank für Ihr Bemühen!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   15. September 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr C.K.G. ! Sehr geehrte Frau C.K.G. !

Wenn Sie reiner Kapitalgeber sind, sind diese sozialversicherungsfrei.

Sollte es zu einer Feststellung der SVA (diese bekommt den Bescheid, aus dem nur die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ersichtlich ist) kommen, müssen Sie der SVA Ihre Einkünfte lt. Bescheid aufgliedern (neuer selbständiger und Kommanditist)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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