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Yoga


18. September 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo,

ich unterrichte bald Yoga und weiß nicht was ich wie, wo versteuern muss?
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Kann ich Rechnungen ausstellen, wenn ja wie?

Danke!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   19. September 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Enja

Wichtig wäre zuerst einmal abzuklären, als was Sie Yoga unterrichten (Angestellte, freier Dienstnehmer, Werkvertrag).

Die meisten Steuerberater (auch wir) bieten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.

Ich empfehle Ihnen, diese in Anspruch zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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