Kann (darf)ein Rechtsanwalt für die Berechnung der Immobiliensteuer eine Rechnung (Honorar) stellen ?
Danke
Mfg.
Stb Michael BRAUN schrieb am 30. September 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Brunhans ! Sehr geehrte Frau Brunhans !
Ja, darf (kann) er (sie).
Diese Kosten minimieren die Bemessungsgrundlage für die Immoest.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.