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Einkommenssteuer freier Dienstnehmer/normale Beschäftigung


22. Oktober 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Grüß Gott!

Ich habe von Jänner bis April als freier Dienstnehmer gearbeitet und dabei ca. 4000 Euro brutto verdient. Anschließend hat mich die Firma in ein normales Beschäftigungsverhältnis übernommen, in welchem ich von Mai bis Dezember inkl. Sonderzahlungen ca. 11000 Euro (brutto) verdienen werde. Somit habe ich ein Gesamteinkommen von ca. 15000 Euro (brutto). Bis 11000 zahlt man laut Internet keine Einkommensteuer. Demnach muss ich Einkommenssteuer nachzahlen.

Im Internet habe ich folgende Berechnung gefunden:
15000 (in meinem Fall) - 11000 (da diese ja Einkommensteuerfrei sind) = 4000 Euro (der zu versteuernde Betrag)
Anschließend werden die 4000 Euro mit 5110 multipliziert und dann durch 14000 dividiert. Oder man rechnet einfach 36,5% von den 4000 Euro aus.

Somit müsste ich 1460 Euro nachzahlen.

So hat mir das jedenfalls ein Herr vom Finanzamt erklärt. Ein anderer Herr vom Finanzamt meinte aber, dass ich für die gesamte Summe (also 15000) Einkommensteuer zahlen muss und nicht nur für die Differenz und dass es das mit den 11000 Euro Abzug nicht gibt?! Nun bin ich etwas verwirrt... Ich dachte wirklich, dass ich nur für die Differenz Einkommensteuer nachzahlen muss. Rechne ich von 15000 Euro die 36,5% wären es ja 5475 Euro, die ich zahlen müsste!

Weiters weiß ich nicht, was nun wirklich zu meinem Gesamtenkommen zählt, welches zur Berechnung hergenommen wird. Muss ich meine kompletten Bruttobeträge aus beiden Beschäftigungsverhältnissen zusammenzählen (also 15000 Euro) oder werden da noch Sozialversicherung, Pendlerpauschale und Kilometergeld abgezogen? Demnach wären es ja weit weniger als 15000 Euro...

Danke für alles!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   22. Oktober 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Gast ! Sehr geehrte Frau Gast !

Sie müssen Ihr gesamtes Welteinkommen versteuern.
Die ersten 11.000 EUR sind steuerfrei, alles darüber (bis 25.000 EUR) wird mit einem Steuersatz von 36,5% versteuert. Die daraus ermittelte Steuer wird durch die eventuell bereits abgezogene Lohnsteuer minimiert.

Als freier Dienstnehmer wird der von Ihnen ermittelte Gewinn (Beilage E1a) herangezogen, bei Ihrer Anstellung die steuerpflichtigen Bezüge (KZ 245 Lohnzettel)- vereinfacht gesagt: Brutto"normal"Lohn abzüglich Sozialversicherung.
Nach Abzug der Werbungskosten, die der Arbeitgeber NICHT berücksichtigt hat, werden noch Sonderausgaben, aussergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen.


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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