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Privatanteil Luxustangente PKW


16. Oktober 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Steuerexperten!

Wie ist vorzugehen, wenn Privatanteil und Luxusanteil bei einem überwiegend betrieblich genutzen PKW zusammenfallen. Der PKW wird zu ungefähr 25% privat genutzt.

Ist die Luxustangente oder der Privatanteil zuerst zu berücksichtigen? Besten Dank für Ihre Tipps.

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   20. Jänner 2015 folgendes:
Zunächst müssen alle wertabhänigigen PKW-Aufwendungen

- AfA (Absetzung für Abnutzung)
- Zinsen
- Kosten der Kaskoversicherung
- Haftpflichtversicherungsprämie einschließlich motorbezogener Verischerungssteuer

um die Luxustangente gekürzt werden. Der Treibstoffkosten unterliegen keiner Kürzung. Die (positive) Korrektur hat im Rahmen der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung zu erfolgen. Sie ist unter der KZ 9240 in der Steuererklärung zu erfassen.

Der Privatanteil an PKW-Nutzung ist nun - in nun einem zweiten Schritt - auf der Grundlage angemessener Anschaffungskosten zu berechnen (vgl. Jakom EStG, § 20 Rz 30).

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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