Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Steuerexperten!
Wie ist vorzugehen, wenn Privatanteil und Luxusanteil bei einem überwiegend betrieblich genutzen PKW zusammenfallen. Der PKW wird zu ungefähr 25% privat genutzt.
Ist die Luxustangente oder der Privatanteil zuerst zu berücksichtigen? Besten Dank für Ihre Tipps.
Mag. Peter Knöll schrieb am 20. Jänner 2015 folgendes:
Zunächst müssen alle wertabhänigigen PKW-Aufwendungen
- AfA (Absetzung für Abnutzung)
- Zinsen
- Kosten der Kaskoversicherung
- Haftpflichtversicherungsprämie einschließlich motorbezogener Verischerungssteuer
um die Luxustangente gekürzt werden. Der Treibstoffkosten unterliegen keiner Kürzung. Die (positive) Korrektur hat im Rahmen der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung zu erfolgen. Sie ist unter der KZ 9240 in der Steuererklärung zu erfassen.
Der Privatanteil an PKW-Nutzung ist nun - in nun einem zweiten Schritt - auf der Grundlage angemessener Anschaffungskosten zu berechnen (vgl. Jakom EStG, § 20 Rz 30).