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22. Oktober 2014 |
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Gast |
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Ich übe selbstst. Tätigkeit als Psychotherapeutin aus. Ich habe wahrscheinlich heuer zum ersten Mal die Pfl.Versicherungsgrenze überschritten. (unerwarteter Auftrag) Bislang war ich bei meinem Mann mitversichert. Ich habe auch noch nie eine Einkommensteuererkläreung gemacht, da ich eben nicht viel Gewinn machte.
Es könnte sein, dass ich nächstes Jahr aber wieder weniger Einkommen habe.
Was muss ich jetzt machen, damit alles korrekt ist? Und was ist wenn ich nächstes Jahr wieder weniger verdiene?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 22. Oktober 2014 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Lasar
Wenn Sie die Versicherungsgrenze überschreiten, müssen Sie diesen Umstand der SVA mitteilen (wenn VOR 31.12.2014 KEIN Beitragszuschlag; wenn NACH 31.12.2014 9,3% Beitragszuschlag). --> Pflichtversicherung für das gesamte Jahr 2014
Sollten Sie nächstes Jahr unter der Versicherungsgrenze (ACHTUNG: Sozialversicherungsrechtlicher - nicht steuerlicher- Gewinn ist ausschlaggebend) liegen, dann müssen Sie dies der SVA mitteilen, damit keine Beiträge vorgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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