Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1701)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (129)
   Umsatzsteuer und Zoll (46)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (7)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Michael über:
Handhabung von Fremdwährungsgewinnen in Verbindung mit Wertpapiererträgen

Isla über:
Immobilienertragsteuer auch bei Verkauf einer privaten Auslandsimmobilie?

Martin über:
Steurerklärung für verstorbene Person

Herr Schläfer über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Frau Hilton über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

guko66 über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Mag. Peter Knöll über:
Hauptwohnsitzbefreiung: Aufgabe des Hauptwohnsitzes nach einer Veräußerung ohne zeitliche Beschränkung möglich?

Kleinunternehmerregelung - 15% Überschreitung


23. Oktober 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, darf man dann einen Umsatz von € 30.000,-- oder € 36.000,-- erreichen? Die Rechnungen werden netto ausgestellt. Ich bin mir jetzt sehr unsicher, da ich in einem Fachbuch folgendes gelesen habe:

"In der Praxis können Sie € 36.000,-- (bei 20%-iger Umsatzsteuer) kassieren und müssen die Umsatzsteuersteuer nicht abführen. Sie dürfen aber keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen, sonst schulden Sie diese kraft Rechnungslegung. Einmal innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren darf die Grenze um max. 15% überschritten werden. Dh der Umsatz kann € 41.400,-- betragen (€ 30.000,-- + 20% USt, +15% Überschreitung)".

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Platzer





 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. Oktober 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Platzer

Die 30.000 EUR, die im Gesetz stehen, sind ein Nettobetrag. Ihre Einnahmen (Ihr Umsatz) ist (gedanklich rechnerisch), wenn Sie Kleinunternehmer sind, inkl. eventueller Umsatzsteuer.

Um von der Nettogrenze lt. Gesetz auf Ihre Einnahmen ("brutto") zu kommen, wird die Umsatzsteuer (wenn eine anfallen würde, NICHT bei steuerfreien Umsätzen, mit den jeweiligen Steuersatz) zum Nettobetrag hinzugerechnet.
Sollte der Umsatzsteuersatz 20% betragen, stimmt der oben zitierte Text.


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at