bei einer einvernehmlichen Scheidung kommt ein Haus zum Verkauf in dem beide Eheleute ( und die kinder ) KEINE 2 Jahre gemeldet waren.
Ist man trotzdem aufgrund der Scheidung von der Immobilienertragssteuer befreit. ( das Haus sowie der dazugehörige Kredit und alle anderen Verbindlichkeiten sind gleichmäßig verteilt )
Vielen Dank für ihre Mithilfe - und bitte um baldigst mögliche Antwort !
MFG
Stb Michael BRAUN schrieb am 27. Oktober 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Matzner
NEIN, da die 2 Jahre NICHT erfüllt sind. Hauptwohnsitzbefreiung wenn MINDESTENS 2 Jahre Hauptwohnsitz (Meldung ist ein Indiz, man müsste sich in Ihrem Fall die genauen Umstände anschauen)
Eventuell gilt die Herstellerbefreiung.
Siehe auch
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html
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