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Immobilienertragssteuer bei Scheidung


26. Oktober 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Werte Forummitglieder,

bei einer einvernehmlichen Scheidung kommt ein Haus zum Verkauf in dem beide Eheleute ( und die kinder ) KEINE 2 Jahre gemeldet waren.

Ist man trotzdem aufgrund der Scheidung von der Immobilienertragssteuer befreit. ( das Haus sowie der dazugehörige Kredit und alle anderen Verbindlichkeiten sind gleichmäßig verteilt )

Vielen Dank für ihre Mithilfe - und bitte um baldigst mögliche Antwort !

MFG

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   27. Oktober 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Matzner

NEIN, da die 2 Jahre NICHT erfüllt sind. Hauptwohnsitzbefreiung wenn MINDESTENS 2 Jahre Hauptwohnsitz (Meldung ist ein Indiz, man müsste sich in Ihrem Fall die genauen Umstände anschauen)

Eventuell gilt die Herstellerbefreiung.

Siehe auch
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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