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Mieteinnahmen- Gegenrechnung mit Kreditraten


26. Oktober 2014 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Ich beabsichtige eine Teilfinanzierung eines Wohnungskaufs mit Kredit. Zweck der Wohnung ist Vermietung.
Kann ich Mieteinnahmen pro Jahr mit den Kreditraten des Jahres gegenrechnen (quasi Einnahmen minus Ausgaben) und so sie Basis für die ESt-Erklärung schaffen?
Oder eben nur die Kreditzinsen von den Mieteinnahmen in Abzug bringen?

Danke für die Antwort

Gerhard Pichler

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   26. Oktober 2014 folgendes:
Nein leider, es können nur die Kreditzinsen den Mieteinnahmen gegengerechnet werden.

Für weitere Frage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   27. Oktober 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Pichler

Ergänzung:
Da Sie ja den Gebäudewert (Anschaffungskosten) als Afa abschreiben können, wäre ja die Wohnung in Ihrem Fall (Tilgung Kredit und Abschreibung Gebäude) doppelt berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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