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Bildungskarenz und daneben einen freien Dienstvertrag


30. Oktober 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geerhte Damen und Herren!

Ich bin Angestellte mit einem Einkommen von € 1200 und möchte mit diesem Diesntverhältnis ab 2015 in Bildungskarenz gehen. Zusatzlich bin ich als freie Dienstnehmerin mit monatlichen Einnahmen von € 800 Eur tätig. Außerdem studiere ich an einer Privatuniversität und habe dadurch monatliche Ausbildungskosten von € 400. Nun weiß ich, dass ich neben der Bildungskarenz die Geringfügigkeitsgrenze von € 405 (im Jahr 2015) nicht überschreiten darf. Da ich aber sehr hohe Abschreibungskosten geltend machen kann, würde mich interessieren, ob das tatsächliche Einkommen dann abzüglich der Ausbildungskosten unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben könnte. Die Auskunft beim AMS diesbezüglich war, dass ich einen Steuerberater dazu befragen soll, wäre ich um eine Auskunft sehr dankbar. Vielen Dank für die Unterstützung und liebe Grüße!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   02. November 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Baumann

Als freier Dienstnehmer sind Sie selbständig.
Zuverdienst wird erst am Ende des Jahres berechnet
Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben abzüglich Gewinnfreibetrag ergibt den Gewinn, dieser dividiert durch 12 ergibt den monatlichen Gewinn

Siehe auch
http://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/BildungundBeruf/Bildungskarenz_Detailfragen.html

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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