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Verlust Fremdwährungskredit


17. November 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrter Herr Mag. Knöll

Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und diese vermietet.

Für den Kauf habe ich einen Fremdwährungskredit in CHF aufgenommen. Aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre habe ich mich im Jahre 2014 entschlossen, diese in einen EUR Kredit umzuwandeln.

Kann ich den entstandenen Kursverslust (durch den Umstieg) als Betriebsausgabe bei meinen Einkommen aus Vermietung berücksichtigen.

DANKE für Ihre geschätzte Antwort

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   20. November 2014 folgendes:
Die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in ein anderes wechselkurslabiles Fremdwährungsdarlehen stellt keinen Tausch dar; erst die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in ein Euro-Darlehen oder in ein wechselkursstabiles Fremdwährungsdarlehen stellt einen steuerrelevanten Tausch dar.

Zu beachten ist jedoch, dass Konvertierungsgewinne oder -verluste im außerbetrieblichen Bereich jedenfalls unter § 27 Abs 3 EStG fallen. Ein Verlustausgleich ist daher nicht bzw. nur sehr beschränkt möglich.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Information wird keine Haftung übernommen.


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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