Restaurant in Wien eröffnen und Pflichtversicherung
13. Dezember 2014
Gast
1 Kommentar
Kommentar schreiben
Welche Pflichtversicherung hat man, wenn man ein Fast-Food-Restaurant eröffnet aber nicht über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt. Ein Freund von mir ist sehr begabt, was Kochen angeht. Ich möchte ihn anstellen. Er hat auch eine Gewerbeberechtigung. Kann ich unter diesen Bedingungen ein Restaurant eröffenen?
Gelte ich als Einzelunternerhmer in diesem Fall als neuer Selbständiger?
Mag. Peter Knöll schrieb am 14. Dezember 2014 folgendes:
Das Gastgewerbe zählt zu den reglementierten Gewerben, zu dessen Ausübung ein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Ihren Angaben zufolge ist ihr Freund Koch und verfügt über die entsprechende Gewerberechtigung. Sie müssen ihn im Zuge ihrer eigenen Gewerbeanmeldung als gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Er muss mindestens ein zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter und voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein.
Als Wirtschaftskammermitglied gelten Sie sodann nicht als Neuer Selbständiger, sondern als Gewerbetreibender im Sinn des § 2 Abs 1 Z 1 GSVG. Danach sind sie verhalten, auch bei zunächst negativen Einkünften oder nur sehr geringen Einkünften eine bestimmten Mindestbeitrag zur Sozialversicherung zu leisten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung - wir lösen dann gemeinsam Ihre steuerlichen Fragen!