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Eigentumswohnung - Ausländergrunderwerb und Verschenken


17. Dezember 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Meine Mutter wohnt in Albanien und besitz die albanische Staatsbürgerschaft (drittstaatsangehörige). Derzeit überlegt sie sich, eine Eigentumswohnung in Wien zu kaufen, um diese vermieten zu können.

Meine Mutter hat kein Aufenthaltstitel und dieser steht auf der Liste der erforderlichen Unterlagen (hier: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/daueraufenthalt/bescheinigungen/auslaendergrunderwerb.html). Bedeutet es, dass meine Mutter keinen Anspruch auf Kauf einer Immobilie in Österreich hat? Falls ich die Wohnung jetzt kaufen würde, dürfte ich sie ihr später schenken? Und falls ja, soll ich (oder sie?) irgendwelche Steuer beim Verschenken zahlen?

MfG
Mike


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   18. Dezember 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Mike

Sie (wenn Sie österreichischer Staatsbürger sind) können GEMEINSAM eine Wohnung kaufen.

siehe Entfall der Antragstellung lt. Ihrem Link
•auf den Erwerb von Objekten, an denen Wohnungseigentum begründet werden kann, durch eine Eigentümerpartnerschaft (§ 13 WEG 2002) und eine Partnerin oder ein Partner der Eigentümerpartnerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt

Derzeit (muss man die Koalitionsverhandlungen abwarten) sind Schenkungen von Immobilien steuerfrei (Grunderwerbsteuer fällt an).

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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