Zählt das Arbeitslosengeld als zu versteuerndes Einkommen ( § 33 Abs. 1 EStG 1988) ?
Mit freundlichen Grüßen
Stb Michael BRAUN schrieb am 16. Dezember 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Kaplan
AMS Bezüge sind steuerfrei, es zählt daher nicht zu dem versteuerndem Einkommen
Siehe auch par 3(1)5a EStg
Aber Achtung, par 3(2) EStG
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