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Nova


19. Dezember 2014 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Ein deutscher Staatsbürger mit "Hauptwohnsitz" in Deutschland ist mit einer Österreicherin befreundet und besucht sie ca. alle 6 Wochen für einige Tage. Zum Zwecke des Besuches reist er mit einem in Deutschland zugelassenen PKW an. Überwiegend hält er sich in Deutschland auf. Ist das KFZ in Österreich novapflichtig?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   22. Dezember 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Giuseppe

Wenn der deutsche Staatsbürger ein Fahrzeug in Ö mit D Kennzeichen verwendet (OHNE Hauptwohnsitz im Inland) gilt folgendes:

Hier sieht das Gesetz eine Verwendung von bis zu einem Jahr vor. Hier ist nur wesentlich, dass der Lenker durch einen längeren Aufenthalt in Österreich nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zeitweilig in Österreich hat. Denn dann wäre ein österreichischer Hauptwohnsitz gegeben, der auch eine Ummeldung des ausländischen Kfz nach Österreich erforderlich machen würde.


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Giuseppe schrieb am   29. Dezember 2014 folgendes:
Wann hat man steuerlich einen Hauptwohnsitz in Österreich?
 
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