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Arbeitnehmerpflichtveranlagung/versehentlich 2 Rechnungen aus dem Vorjahr


30. Jänner 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich habe leider versehentlich 2 Rechnungen aus dem Vorjahr in die Arbeitnehmerveranlagung aufgenommen, da sie falsch abgelegt waren.
Nun will das Finanzamt- vor Erstellung eines Bescheides- Belege sehen. Bei der Zusammenstellung der gewünschten Unterlagen ist mir der Fehler nun aufgefallen. Was soll ich nun tun?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   01. Februar 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Innsbrucker , sehr geehrte Frau Innsbrucker

Ich würde bei der Beantwortung (Zusendung der Unterlagen) darauf hinweisen, dass Ihnen ein Fehler bei der Erstellung der Erklärung unterlaufen ist. Dies kann dann bei der Erstellung des Bescheides vom Finanzamt richtig gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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