Wechselkurs |
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15. Februar 2015 |
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Gast |
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3 Kommentare |
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Hallo, welchen Wechselkurs (EZB, OeNB, Bank Austria,...) verwendet man inder Buchhaltung, wenn man Ein- und Ausgangsrechnungen in USD hat? Ich finde keine Vorschriften darueber.
Danke, Lui
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Stb Michael BRAUN schrieb am 17. Februar 2015 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Lui
Aufgrund der Tatsache, dass der Tageskurs bei den von Ihnen angeführten Quellen gleich hoch sein sollte, ist es egal, welchen Sie zur Umrechnung verwenden. Ich verwende einen Währungsrechner aus dem Internet.
Je nach Gewinnermittlungsart ist der Tageskurs der Rechnung oder der Tageskurs der Bezahlung für die Umrechnung anzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Herr Lui schrieb am 24. Februar 2015 folgendes: |
Sg Herr Braun,
vielen Dank fuer ihre Antwort. Im Internet gibt es unterschiedliche Wechselkurse. OeNB/EZB gibt es nur 1 Kurs, Bank Austria hat 2 Kurse (bid, ask), http://www.finanzen.at/waehrungsrechner hat auch nur 1 Kurs.
30.01.2015
OenB/EZB BA - bid BA - aks waehrungsrechner
1,1305 1,1287 1,1387 1,1285
Welchen Kurs wuerden Sie verwenden bei Eingangs-/Ausgangsrechnungen?
MfG,
Lui |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 26. Februar 2015 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Lui
Als Ergänzung zu meinem Beitrag darf ich wie folgt Stellung nehmen.
Bank Austria hat deswegen zwei Kurse, weil ein Kurs für den KAUF der Währung und einer für den VERKAUF der Währung steht.
Ich würde den von der OeNB bzw. Währungsrechner verwenden.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
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