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WienerLinien Jahreskarte Abschreiben


18. Februar 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo,

ich war im Jahr 2014 Geringfügig angestellt, war aber im Kultursektor als Selbstständige tätig. Ich mache jetzt meine Steuererklärung und es gibt einige Ausgaben, die ich von meinen Einkommen aus selbständiger Arbeit abschreiben muss. Ab wann kann man einfach die gesamte Jahreskarte von Einkommen absetzten, wenn man öfters zu den Arbeitsplätzen mit Öffis unterwegs war?

Danke für die Antwort,

MfG!!!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. Februar 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Maxlos ! Sehr geehrte Frau Maxlos !

Wenn Sie Ihren Gewinn mittels vollständiger Einnahmen / Ausgabenrechnung (und nicht pauschaliert) ermitteln, können Sie ALLE Kosten steuerlich absetzen, die Sie zur Ausübung Ihres Berufes benötigen, auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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