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Kollektivvertrag Handelsangestellte


25. Februar 2015 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Hallo,

lt. Kollektivvertrag erhalten Angestellte, die zu einer mehr als dreistündigen Dienstleistung auf Messen oder Ausstellungen am Dienstort herangezogen werden, eine Aufwandsentschädigung (Messegeld) pro Kalendertag in Höhe von 20,36 Euro.

Der Anspruch für das Messegeld muss innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden, also was darüber hinaus geht verfällt? Sehe ich das so richtig?

Ich bedanke mich für Rückmeldungen.

 
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