lt. Kollektivvertrag erhalten Angestellte, die zu einer mehr als dreistündigen Dienstleistung auf Messen oder Ausstellungen am Dienstort herangezogen werden, eine Aufwandsentschädigung (Messegeld) pro Kalendertag in Höhe von 20,36 Euro.
Der Anspruch für das Messegeld muss innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden, also was darüber hinaus geht verfällt? Sehe ich das so richtig?