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Fahrtkosten


25. Februar 2015 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Kann ich Fahrten vom Wohnort (wien) zum Arbeitsplatz (nö) absetzen ?
Pendlerpauschale kommt nicht in Frage, weil ich auch in manchen Monaten nur 2 mal fahre und manchmal 10-12 mal im Monat .

Vielen Dank

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   25. Februar 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Tröster

Fahrten von der Wohnung zur Arbeit sind bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, es ist daher NICHT möglich, die Fahrtkosten abzusetzen.

Einzige Möglichkeit Pendlerpauschale und Pendlereuro .

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. Februar 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Tröster

ergänzend zu meinen bisherigen Ausführungen:

Ein volles Pendlerpauschale bzw. der volle Pendlereuro stehen im betreffenden Ausmaß dann zu, wenn Sie im Kalendermonat an mindestens elf Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fahren. Legen Sie diese einfache Fahrstrecke an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro zu zwei Drittel zu. Legen Sie diese Entfernung an mindestens vier, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro zu einem Drittel zu. (Quelle BMF)

Ich würde daher an Ihrer Stelle nochmals prüfen, OB Ihnen die (aliquote) Pendlerpauschale und Pendlereuro nicht doch zusteht.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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