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Einkommensteuererklärung Kleinunternehmer


01. März 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
ich war im letzten Jahr als Kleinunternehmer für 6 Monate tätig. (Promotion)
in diesem Zeitraum habe ich nur eine geringen Betrag eingenommen.
Ab Juni war ich wieder in einem Angestelltenverhältnis im Außendienst.
Muss ich nun etwas besonderes bei der Steuererklärung beachten?
Welche Gewinnermittlungsart sollte ich hier wählen?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   02. März 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Mandy

Sie müssen dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Ausgaben aus Ihrer Promotiontätigkeit mittels Formular E1a bekanntgeben.
Ob eine Basispauschalierung oder eine Einnahmen / Ausgabenrechnung §4(3) günstiger ist, kann aufgrund Ihrer Anfrage NICHT beantwortet werden.

Sie müssen die Erklärungen RICHTIG und VOLLSTÄNDIG ausfüllen (Berufsgruppenpauschale??).

Ich kann Ihnen anbieten, Sie vereinbaren einen Termin bei mir, kommen mit Ihren FINON Zugang zu mir, und ich bin Ihnen beim (richtigen und steueroptimierten) Ausfüllen der Erklärungen behilflich.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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