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steuerfrei


05. März 2015 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
ich beziehe notstand: 16,25 pro tag
fahre daneben plakatieren nach werkvertrag und erhalte 90,. pro woche, muss ich dafür steuer zahlen?


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   06. März 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Faun ! Sehr geehrte Frau Faun !

Bis zu einem Jahresgesamteinkommen von 11.000 EUR fällt KEINE Steuer an.

ACHTUNG: Bei der Sozialversicherung gelten andere Grenzen !

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Phoebe schrieb am   25. April 2015 folgendes:
Da ich gesehen habe, dass sie hier so vielen Menschen helfen konnten, würde ich mich freuen, wenn Sie mir vielleicht auch einen kleinen Rat geben könnten. Bei mir geht es um etwas Ähnliches.

Es geht um das Formular Verf24. Wenn ich pro Jahr über 730 Euro mit meiner selbstständigen Tätigkeit im Internet verdiene, muss ich es laut Finanzamt ausfüllen. Nun habe ich aber gelesen, dass Einkünfte unter 11.000 Euro steuerfrei sind.

Ich verdiene sonst gar nichts, beziehe auch kein Karenzgeld, AMS oder Ähnliches, nur Familienbeihilfe für 1 Kind. Ich bin Hausfrau und Mutter.

Gilt das Formular dann trotzdem für mich, wenn die Einkünfte über 730 Euro betragen? Ich denke nicht, dass ich überhaupt mehr als 700 Euro verdienen werde, trotzdem möchte ich mich lieber vorsorglich informieren. Es handelt sich nicht um ein Gewerbe, nur um Umfragen, für die man von Instituten Geld oder Gutscheine erhält, wenn man sie online ausfüllt.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. April 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Phoebe

Das Formular Verf 24 dient zur gesetzlichen Bekanntgabe vom Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit.
Die von Ihnen angesprochenen 730 EUR ist der steuerfreie Betrag, den Sie neben einer nichtselbständigen Tätigkeit steuerfrei dazuverdienen können (hat aber für Sie keine Relevanz)

Wenn Sie im Jahr weniger als 11.000 EUR verdienen, fällt keine Einkommenssteuer an (Achtung für Sozialversicherung und eventuellen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag für ihren Partner gelten andere Grenzen !!!)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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