Steht der Sonderausgabenerhöhungsbetrag auch dann zu wenn das dritte Kind Mitte Sept. des entsprechenden Kalenderjahres geboren wurde (und seither für die drei Kinder Familienbeihilfe bezogen wird)?
Den Kinderfreibetrag für das 3. Kind wird nicht möglich sein, oder?
Und noch ein anderes Thema:
Kanal- und Wasseranschlussgebühr bei einem Neubau kann man ja absetzen. Geht das auch anteilig über mehrere Jahre? Wenn ja, über wie viele Jahre? Oder muss man die ganze Summe in dem Jahr der Zahlung absetzen?
Vielen Dank und
freundlichen Gruß
Benjamin
Stb Michael BRAUN schrieb am 05. März 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Benjamin
Sonderausgabenerhöhung und Kinderfreibetrag geht nur, wenn für das Kind / die Kinder im Jahr MEHR als 6 Monate Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. In Ihrem Fall haben Sie im angesprochenen Jahr steuerlich nur 2 Kinder
Mehrkindzuschlag steht Ihnen für die Monate Sept bis Dezember für das dritte Kind zu (20 EUR pro Monat für das 3. Kind) Achtung Familieneinkommen darf nicht mehr als 55.000 Eur im Jahr betragen
Kanalgebühren kann man (wenn privater Bereich) nicht verteilen!
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.