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Einkommensteuer des Vermieters


15. April 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
wenn ich eine Wohnung im Ausland vermiete, muss ich die Einkommensteuer von der Miete zahlen?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. April 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Kir !

Wenn Sie in Österreich einen Wohnsitz haben, sind Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig.

Aufgrund der meisten (in Ihrem Fall müsste man sich anschauen, WO die Wohnung liegt und welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt und was dort geregelt ist) Abkommen, hat der Staat, in dem die Immobilie liegt, ein Besteuerungsrecht (Sie müssen daher im Ausland eventuell eine Steuererklärung betreffend Vermietung einreichen, Informationen diesbezüglich erhalten Sie im Ausland)
In Österreich müssen Sie die Einkünfte aus Vermietung aus dem Ausland in (nach österreichischen Recht umgerechneten Einkünfte aus Vermietung) Ihrer österreichischen Steuererklärung anführen. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt dann ein Progressionsvorbehalt (erhöhter Steuersatz wird auf das inländische Einkommen angewendet) oder eine Anrechnung der ausländischen Steuer bei der österreichischen Steuer.

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung der österreichischen Erklärung benötigen, ersuche ich um Kontaktaufnahme.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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